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Prüfverfahren
Prüfverfahren für Survival Scouts
Stand: [Juni 2026]
Survival Scouts soll Menschen dabei helfen, seriöse Anbieter für Krisenvorsorge, Outdoor-Sicherheit, Orientierung, Erste Hilfe und Survival-Training zu finden. Anbieterprofile werden deshalb nicht ungeprüft veröffentlicht.
Unsere Prüfung soll Transparenz schaffen. Sie ersetzt jedoch weder eine behördliche Zulassung noch eine individuelle Bewertung sämtlicher Leistungen eines Anbieters.
Was bedeutet „geprüft“?
Eine Prüfkennzeichnung bedeutet ausschließlich, dass Survival Scouts die jeweils bezeichnete Angabe oder einen dazu vorgelegten Nachweis zum angegebenen Prüfzeitpunkt kontrolliert hat.
Wir unterscheiden mehrere Prüfbereiche:
- Identität geprüft
- Geschäftliche Angaben geprüft
- Versicherung geprüft
- Qualifikation geprüft
- Kontaktdaten bestätigt
Ein Anbieter kann eine oder mehrere dieser Kennzeichnungen erhalten. Ein allgemeines Prüfsiegel ohne Angabe des Prüfumfangs verwenden wir nicht. Schließlich soll ein Häkchen informieren und nicht bloß dekorativ Vertrauen simulieren.
1. Identitätsprüfung
Bei der Identitätsprüfung kontrollieren wir, ob die Person hinter einem Profil anhand geeigneter Unterlagen nachvollziehbar identifiziert werden kann.
Hierfür können insbesondere folgende Nachweise verlangt werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- geeignete elektronische Identitätsbestätigung,
- bei Unternehmen ein Nachweis der vertretungsberechtigten Person.
Die Kennzeichnung „Identität geprüft“ bestätigt nur die Identität beziehungsweise Zuordnung der Person zum Profil. Sie enthält keine Aussage über fachliche Eignung, Zuverlässigkeit oder Qualität der angebotenen Leistungen.
2. Prüfung geschäftlicher Angaben
Bei gewerblichen oder selbstständigen Anbietern können wir insbesondere prüfen:
- vollständiger Name oder Unternehmensname,
- ladungsfähige Anschrift,
- geschäftliche Kontaktdaten,
- Gewerbeanmeldung oder vergleichbarer Nachweis,
- Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregistereintrag, sofern vorhanden,
- vertretungsberechtigte Personen,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern angegeben und erforderlich.
Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste müssen bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereithalten. Das betrifft insbesondere die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG.
Die Kennzeichnung lautet:
Geschäftliche Angaben geprüft am [Datum]
Sie bestätigt, dass die vorgelegten Angaben zum Prüfzeitpunkt plausibel und mit den eingereichten Nachweisen vereinbar waren.
3. Versicherungsprüfung
Je nach Art des Angebots kann eine Berufs-, Betriebs- oder Veranstalterhaftpflicht erforderlich oder zumindest besonders sinnvoll sein.
Geprüft werden können:
- Name des Versicherungsnehmens,
- Versicherungsnehmer,
- Versicherungsart,
- versicherte Tätigkeit,
- Geltungsbereich,
- Versicherungssumme,
- Laufzeit beziehungsweise Ablaufdatum.
Die Kennzeichnung lautet:
Versicherungsnachweis geprüft, gültig bis [Datum]
Wir bestätigen damit lediglich, dass ein entsprechender Nachweis vorgelegt wurde. Survival Scouts nimmt keine versicherungsrechtliche Prüfung vor und garantiert nicht, dass jeder mögliche Schaden oder jede konkrete Veranstaltung vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Anbieter bleiben selbst dafür verantwortlich, dass ihr Versicherungsschutz zu ihren tatsächlich angebotenen Leistungen passt.
4. Qualifikationsprüfung
Anbieter können Qualifikationen, Ausbildungen und Weiterbildungen angeben. Dazu gehören beispielsweise:
- Erste-Hilfe-Ausbildungen,
- Outdoor-Erste-Hilfe- oder Wilderness-First-Aid-Nachweise,
- Trainer-, Guide- oder Kursleiterqualifikationen,
- pädagogische Ausbildungen,
- Bergsport-, Natur-, Jagd- oder Forstqualifikationen,
- Fachkundenachweise,
- einschlägige berufliche Ausbildungen,
- Fortbildungen im Bereich Krisenvorsorge oder Sicherheit.
Wir prüfen dabei grundsätzlich:
- ob ein Dokument vorgelegt wurde,
- auf wen es ausgestellt ist,
- von welcher Stelle es stammt,
- welche Bezeichnung die Qualifikation trägt,
- wann sie erworben wurde,
- ob eine erkennbare Befristung besteht.
Die Kennzeichnung lautet beispielsweise:
Qualifikationsnachweis geprüft: Outdoor-Erste-Hilfe, geprüft am [Datum]
Die Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass Survival Scouts Inhalt, Umfang, Anerkennung oder Qualität jeder Ausbildung vollständig bewertet hat. Insbesondere stellt sie keine Gleichwertigkeitsprüfung, staatliche Anerkennung oder behördliche Zertifizierung dar.
5. Prüfung von Kontaktdaten
Wir können E-Mail-Adresse und Telefonnummer durch Bestätigungslinks, Rückruf oder andere geeignete Verfahren überprüfen.
Die Kennzeichnung „Kontaktdaten bestätigt“ bedeutet, dass der Anbieter zum Prüfzeitpunkt über die angegebenen Kontaktdaten erreichbar war.
Eine dauerhafte Erreichbarkeit wird dadurch nicht garantiert.
Was wir nicht prüfen oder garantieren
Auch bei einem geprüften Profil garantiert Survival Scouts insbesondere nicht:
- die Qualität jeder einzelnen Beratung oder Veranstaltung,
- die Eignung eines Angebots für eine bestimmte Person,
- die Richtigkeit sämtlicher vom Anbieter gemachter Aussagen,
- das Verhalten des Anbieters während eines konkreten Termins,
- die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften durch den Anbieter,
- die dauerhafte wirtschaftliche oder persönliche Zuverlässigkeit,
- die Sicherheit eines bestimmten Kurses oder Veranstaltungsortes,
- einen bestimmten Lernerfolg,
- die Verfügbarkeit des Anbieters,
- die vollständige Deckung durch eine Versicherung.
Survival Scouts ist keine Zertifizierungsstelle, keine Aufsichtsbehörde, kein Rettungsdienst und keine medizinische, rechtliche oder sicherheitsbehördliche Beratungsstelle.
Die Verwendung irreführender Prüfaussagen oder Gütezeichen kann wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Deshalb benennen wir möglichst genau, was geprüft wurde und vermeiden pauschale Aussagen wie „vollständig zertifiziert“ oder „garantiert sicher“. § 5 UWG untersagt irreführende geschäftliche Angaben, die Verbraucher zu einer Entscheidung veranlassen können, die sie sonst nicht getroffen hätten.
Verantwortung der Anbieter
Anbieter sind verpflichtet:
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
- nur tatsächlich vorhandene Qualifikationen anzugeben,
- Änderungen ihrer Daten unverzüglich mitzuteilen,
- abgelaufene oder widerrufene Nachweise zu melden,
- geltende Gesetze und behördliche Vorgaben einzuhalten,
- Risiken ihrer Angebote verständlich darzustellen,
- erforderliche Einwilligungen, Genehmigungen und Versicherungen selbst einzuholen,
- keine medizinischen, rechtlichen oder behördlichen Befugnisse vorzutäuschen.
Falsche Angaben, manipulierte Unterlagen oder missbräuchlich verwendete Kennzeichnungen können zur Ablehnung, vorübergehenden Sperrung oder dauerhaften Entfernung eines Profils führen.
Wiederholungsprüfung und Ablauf von Kennzeichnungen
Prüfungen sind Momentaufnahmen. Deshalb können Kennzeichnungen ein Prüfdatum und gegebenenfalls ein Ablaufdatum enthalten.
Wir können Anbieter auffordern, Angaben erneut zu bestätigen oder neue Nachweise vorzulegen, insbesondere:
- nach Ablauf eines Dokuments,
- bei Änderungen des Angebots,
- nach konkreten Beschwerden,
- bei begründeten Zweifeln an einer Angabe,
- in regelmäßigen Prüfintervallen.
Wird ein angeforderter Nachweis nicht rechtzeitig erneuert, kann die entsprechende Kennzeichnung entfernt oder das Profil vorübergehend deaktiviert werden.
Beschwerden und Hinweise
Nutzer, Teilnehmer und andere Betroffene können uns Hinweise zu einem Profil oder Angebot übermitteln.
Meldungen können insbesondere betreffen:
- falsche oder irreführende Profilangaben,
- nicht mehr gültige Qualifikationen,
- fehlenden Versicherungsschutz,
- rechtswidrige Angebote,
- gefährliches Verhalten,
- Diskriminierung oder Belästigung,
- missbräuchliche Bewertungen,
- Identitätsmissbrauch.
Kontakt für Hinweise und Beschwerden:
E-Mail: [Beschwerde-E-Mail-Adresse]
Formular: [Link zum Meldeformular]
Bitte beschreibe den Sachverhalt möglichst konkret und füge vorhandene Belege bei. Meldungen werden vertraulich behandelt, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Der Digital Services Act sieht für Hostingdienste und Online-Plattformen Verfahren zur Meldung und Abhilfe bei mutmaßlich rechtswidrigen Inhalten vor. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass solche Meldewege leicht zugänglich und benutzerfreundlich sein sollen und Meldungen sorgfältig, objektiv und zeitnah bearbeitet werden müssen.
Bearbeitung von Beschwerden
Nach Eingang einer Meldung können wir:
- den Sachverhalt vorläufig prüfen,
- zusätzliche Informationen anfordern,
- den betroffenen Anbieter anhören,
- einzelne Inhalte vorübergehend ausblenden,
- Prüfkennzeichnungen entfernen,
- das Profil vorläufig sperren,
- das Profil dauerhaft entfernen,
- bei konkretem Verdacht zuständige Stellen informieren.
Wir entscheiden anhand der verfügbaren Informationen und des konkreten Einzelfalls. Eine Beschwerde führt nicht automatisch zur Sperrung eines Anbieters. Ebenso verhindert ein bisher unauffälliges Profil keine erneute Prüfung.
Soweit ein gesetzliches internes Beschwerdemanagement erforderlich ist, werden betroffene Nutzer über wesentliche Entscheidungen und vorhandene Rechtsbehelfe informiert. Der DSA enthält Vorgaben zu Melde-, Abhilfe- und Beschwerdemechanismen sowie besondere Pflichten für Online-Plattformen.
Datenschutz bei der Prüfung
Wir verarbeiten nur solche personenbezogenen Daten und Dokumente, die für die jeweilige Prüfung, Plattformverwaltung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.
Dabei gelten insbesondere folgende Grundsätze:
- Zweckbindung,
- Datenminimierung,
- begrenzte Speicherdauer,
- Zugriff nur für berechtigte Personen,
- angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
Ausweiskopien und andere sensible Dokumente sollen grundsätzlich nicht länger gespeichert werden, als dies für die Prüfung und notwendige Nachweisführung erforderlich ist. Soweit möglich, dokumentieren wir anschließend nur:
- Art des geprüften Nachweises,
- Prüfergebnis,
- Prüfdatum,
- Ablaufdatum,
- zuständige prüfende Person.
Weitere Informationen über Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechte befinden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die DSGVO gilt in der gesamten EU und verpflichtet Verantwortliche unter anderem zu transparenter, zweckgebundener und auf das erforderliche Maß beschränkter Datenverarbeitung.
Kein Ersatz für die eigene Prüfung
Nutzer sollten vor einer Buchung oder Beauftragung selbst prüfen, ob ein Angebot zu ihren Anforderungen passt.
Dabei sollten insbesondere geklärt werden:
- konkrete Inhalte und Ziele,
- Vorkenntnisse und körperliche Anforderungen,
- Qualifikation der durchführenden Person,
- Gruppengröße,
- Sicherheits- und Notfallkonzept,
- Veranstaltungsort,
- notwendige Ausrüstung,
- Kosten und Zahlungsbedingungen,
- Rücktritts- und Stornierungsbedingungen,
- Versicherungsfragen.
Bei Angeboten für Kinder, Jugendliche oder besonders schutzbedürftige Personen sind zusätzliche Sorgfalt und direkte Rückfragen besonders wichtig.
Vertragspartner und Rolle von Survival Scouts
Survival Scouts stellt Anbieterprofile und Kontaktmöglichkeiten bereit.
Sofern auf der jeweiligen Angebotsseite nicht ausdrücklich anders angegeben, kommt ein Vertrag über eine Beratung, einen Kurs oder eine sonstige Dienstleistung ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter zustande.
Survival Scouts ist in diesem Fall:
- nicht Veranstalter,
- nicht Vertragspartner der gebuchten Leistung,
- nicht Arbeitgeber oder Auftraggeber des Anbieters,
- nicht für die Durchführung der Leistung verantwortlich.
Sollten später Buchungen oder Zahlungen unmittelbar über Survival Scouts ermöglicht werden, werden die Rolle der Plattform, die Vertragspartner, die Sortierkriterien und weitere Verbraucherinformationen gesondert dargestellt. Für Betreiber von Online-Marktplätzen gelten zusätzliche Informationspflichten nach § 312l BGB.
Änderungen des Prüfverfahrens
Wir können das Prüfverfahren anpassen, wenn sich:
- rechtliche Anforderungen,
- Plattformfunktionen,
- angebotene Kategorien,
- Sicherheitsstandards oder
- technische Prüfmethoden
ändern.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf dieser Seite mit einem Aktualisierungsdatum veröffentlicht.
Kurzfassung für die Prüfzeichen
Diese Texte kannst du direkt an den Symbolen oder in Tooltips verwenden:
Identität geprüft
Die Identität der profilverantwortlichen Person wurde anhand eines geeigneten Nachweises geprüft.
Geschäftliche Angaben geprüft
Die angegebenen Unternehmens- und Kontaktdaten wurden anhand vorgelegter Unterlagen plausibilisiert.
Versicherung geprüft
Ein Versicherungsnachweis wurde vorgelegt und zum angegebenen Prüfzeitpunkt kontrolliert. Der konkrete Deckungsumfang wird nicht garantiert.
Qualifikation geprüft
Der bezeichnete Qualifikationsnachweis wurde vorgelegt und hinsichtlich Inhaber, Aussteller, Bezeichnung und Gültigkeitsangaben geprüft.
Kontaktdaten bestätigt
Die angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer wurde zum Prüfzeitpunkt bestätigt.
Vor Veröffentlichung noch einsetzen
Ersetze im Text:
- [Monat Jahr]
- [Datum]
- [Beschwerde-E-Mail-Adresse]
- [Link zum Meldeformular]
Außerdem sollte die Seite mit deinen Anbieterbedingungen, der Datenschutzerklärung, dem Impressum und dem späteren Beschwerdeverfahren abgestimmt werden. Der Text ist rechtlich vorsichtig aufgebaut, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung deines konkreten Plattformmodells. Besonders sobald Buchung, Zahlung, Provision oder öffentliche Bewertungen hinzukommen, bekommt das Projekt zusätzliche rechtliche Zähne.
